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§ 6b EStG,Übertragung

Einer von drei Kommanditisten (34,2 % Beteiligung) hat aus der Veräußerung seiner Kommanditbeteiligung (GmbH & Co. KG) im Januar 2023 einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 2,6 Mio. € erzielt. Die bisherige GmbH & Co. KG besteht noch. Ein neu in die bestehende GmbH & Co. KG eingetretener Kommanditist hat alle Anteile der ausgeschiedenen Kommanditisten übernommen. Die Gesellschaft soll demnächst in eine Gesellschaft des Käufer-Konzerns eingebracht werden (wie genau weiß ich nicht, da ich den Käufer nicht betreue). Aus der Veräußerung seines GmbH-Anteils an der Komplementär-GmbH (der Kommanditist war einer von drei GmbH-Gesellschaftern, 1/3 Beteiligung) wurde ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 73.000 € erzielt. Von seinem Veräußerungsgewinn aus der Kommanditbeteiligung entfiel ein Anteil in Höhe von 1,1 Mio. € auf Grundstücke und Gebäude. In dieser Höhe soll eine §-6b-Rücklage gebildet werden. Der ausgeschiedene Kommanditist möchte eine gewerbliche Vermietung für Ferienwohnungen betreiben und die §-6b-Rücklage für die Anschaffung von Immobilien/Grundstücken verwenden. Ganz allgemein bin ich über die Bildung und Inanspruchnahme von §-6b-Rücklagen informiert. Da ich damit aber noch nie konkret zu tun hatte und mein Mandant gerne möglichst schnell wissen möchte, was zu tun ist, wäre ich für eine Erläuterung des Vorgehens für diesen Fall dankbar. Die Beantwortung folgender Fragen ist außerdem von Interesse: In welcher Rechtsform wäre die Ferienwohnungsvermietung zu betreiben, um die Anforderungen als gewerbliches Unternehmen im Sinne der §-6b-Rücklage zu erfüllen? Ist die Verwendung der §-6b-Rücklage auch für im Bau befindliche Immobilien möglich oder nur für bereits fertige Objekte? Können auch bereits im Privateigentum des Kommanditisten befindliche Objekte in eine gewerbliche Ferienwohnungsvermietung eingebracht werden? Erfolgt die Abschreibung bei den anzuschaffenden Immobilien ganz „normal“ oder gibt es aufgrund der §-6b-Rücklage Besonderheiten? Wie lange müssen die Immobilien bzw. ggf. die Anteile an einer Vermietungsgesellschaft bei dem ehemaligen Kommanditisten verbleiben, um die §-6b-Rücklage nicht zu gefährden? Kann der Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) bzw. der ermäßigte Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) für die Aufgabe des Gewerbebetriebs (Ferienwohnungsvermietung) in Anspruch genommen werden, wenn nach Ablauf der erforderlichen Haltefrist die gewerbliche Ferienwohnungsvermietung eingestellt wird? (In drei Jahren hat der Kommanditist sein 55. Lebensjahr vollendet. Freibetrag und ermäßigter Steuersatz konnten für die Veräußerung der Kommandit-Anteile somit jetzt noch nicht in Anspruch genommen werden.) Falls Sie weitere Informationen benötigen, melden Sie sich bitte!
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