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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung,Beherrschungsidentität

An der Grundbesitz GbR sind H.W-H zu 1/3, R.S. zu 1/2 und J.W., der Ehemann von H.W-H., zu 1/6 beteiligt. Die Geschäftsführung obliegt allen Gesellschaftern gemeinschaftlich. Alle Gesellschaftsbeschlüsse werden einstimmig gefasst. Der Grundbesitz der Gesellschaft ist an die X-GmbH verpachtet. An der X-GmbH sind beteiligt die beiden Gesellschafter der Grundbesitz GbR H.W-H. und R.S., sowie der nicht an der Grundbesitz GbR beteiligte Gesellschafter O.W. zu je 1/3 Anteil mit gleicher Stimmberechtigung. Alle Gesellschafter der X-GmbH sind alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer dieser GmbH. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einer 3/4 Mehrheit gefasst. zum 1.1.2024 will der Gesellschafter-Geschäftsführer O.W. seinen Anteil verkaufen an die Gesellschafter der Grundbesitz GbR R.S. und J.W.. Nach der Übertragung sind an X-GmbH beteiligt J.W. mit 1/6, H.W-H. mit 2/6 und R.S. mit 3/6. J.W. soll nicht Geschäftsführer werden. Frage 1: Besteht bereits vor der Anteilsübertragung zum 1.1.2024 eine Betriebsaufspaltung? Frage 2: Wird ab 1.1.2024 eine Betriebsaufspaltung begründet? Frage 3: Wie ist das Ergebnis, wenn J.W. ebenfalls Geschäftsführer wird?
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