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Nießbrauch,Betriebsausgaben,Betriebsvermögen

Frau D hat von ihrem Onkel und ihrer Tante ein Haus unentgeltlich überlassen bekommen. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde Frau D verpflichtet ihrer Cousine A im 1. OG des Hauses ein unentgeltliches Wohnungs- und Mitbenützungsrecht auf Lebenszeit einzuräumen. Da die Cousine A dieses Nutzungsrecht seit Jahren nicht in Anspruch genommen hat, nutzt Frau D künftig einen Raum im 1. OG zur Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Die Räumung des Raumes ist jederzeit möglich. Fragen: 1) Kann der Raum betriebliches Vermögen werden, wenn die Grenzen der Geringfügigkeit insbesondere die Grenze von 20.500 € überschritten wird? 2) Können die anteiligen Grundstückskosten für den Raum unabhängig ob es sich um Betriebsvermögen handelt oder nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden?
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