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§ 8 EStDV,Arbeitszimmer,Miteigentum

A führt ein Einzelunternehmen im Bereich Plakatierung und Außenwerbung. Für seine Tätigkeit nutzt er ein häusliches Arbeitszimmer. Hierfür wurden die Kosten in Rahmen seines Einzelunternehmens geltend gemacht. A besitzt das Wohnhaus mit seiner Ehefrau zusammen zu je 50 %. Eine Erfassung seines Anteils am Arbeitszimmer als Betriebsvermögen ist nicht erfolgt. Frage: Stellt As Anteil am häuslichen Arbeitszimmer notwendiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens dar?
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