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Pensionsrückstellung mit rückgedecktem Goldsparplan,Gedanken zur Bilanzierung von Edelmetallen im Anlagevermögen,§ 6 EStG

Die A-GmbH gewährt ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer ab 01/2021 eine Pensionszusage. Das Erlebensfallkapital beträgt im Pensionsalter (67 Jahre): 40.000 €. Die A-GmbH schließt zur Erfüllung der späteren Pensionszusage einen Goldsparplan ab. Die A-GmbH zahlt monatlich 150 € in den Goldsparplan, im Jahr 2021 somit 1.800 €. Der Lagerwert des Golds beträgt zum 31.12.2021 lt. Mitteilung des Goldsparplananbieters jedoch nur 1.700 €. Bisher wurde bei der GmbH lediglich gebucht: Betriebsausgabe an Bank, 1.800 €. Wie ist in Handels- und Steuerbilanz richtig zu buchen? Genügt die Angabe des Lagerwerts durch den Goldsparplananbieter?
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