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Betriebsvermögen,Grundstück,Teilfläche

Sachverhalt: Ein Mandant hat ein unbebautes Grundstück gekauft mit insgesamt 17.000 m². Dieses Grundstück ist bislang ungeteilt und hat die Flurstücks-Nummer 1. Von diesem Grundstück möchte der Mandant eine Teilfläche von 2.500 m² betrieblich nutzen und diese Teilfläche von 2.500 m² als notwendiges Betriebsvermögen behandeln. Meine Frage: Ist es möglich, diese Teilfläche im Verhältnis von (2.500 m²/17.000 m²) 14,71 % als Betriebsvermögen zu behandeln? Oder ist eine vorherige Grundstücksteilung im Grundbuch Voraussetzung, wenn eine Teilfläche dieses Grundstücks von 14,71 % als Betriebsvermögen behandelt werden soll?
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