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Aufteilung,unmittelbare Zuordnung

Sachverhalt: Unser Mandant besitzt seit 20 Jahren eine Gewerbeimmobilie, die in sechs Einheiten aufgeteilt ist: TE 1–3 sind Gewerbeeinheiten, WE 4–6 sind zu Wohnzwecken vermietet. Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen werden die WE 4–6 erheblich umgebaut, Raumaufteilungen verändert, aber die Fläche an sich nicht. Aus WE 4 + 5 werden Büros, WE 6 wird „nur“ modernisiert. Aufgrund des Umfangs ist von einer Standardhebung der WE 4–6 auszugehen, nicht aber vom übrigen Gebäude. Im Übrigen werden im Außenbereich Pflasterarbeiten und Malerarbeiten durchgeführt. Frage: Werden Kosten, die gezielt dem Umbau der WE 4–6 zugerechnet werden können, nach deren Flächenverhältnis aufgeteilt oder wird die Gesamtfläche des Objektes hinsichtlich USt-pflichtiger Vermietung und steuerfreier Vermietung herangezogen?
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