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§ 6 EStG,Übertragung 100% Beteiligung

S und L sind Gesellschafter der LS OHG. L ist zu 1/3 an Vermögen und Ertrag der Gesellschaft beteiligt. S zu 2/3. Die LS OHG ist Gesellschafterin der E-GmbH zu 50 %. S beabsichtigt nunmehr, seinen beiden Söhnen jeweils 30 % seiner Beteiligung an der LS OHG auf dem Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen. Es ist dabei nicht beabsichtigt, dass auch die Beteiligung an der E-GmbH übertragen wird. Deshalb beabsichtigen L und S die Beteiligung an der E-GmbH vorab von der LS OHG auf eine neuzugründende beteiligungsgleiche OHG zum Nominalwert der Anteile zu übertragen. E- GmbH: Stammkapital € 50.000,-; Eigenkapital zum 31.12.2022 € 510.000,-. Wie sind die ertragssteuerlichen Folgen einer solchen Übertragung?
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