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Beteiligung,still

Sachverhalt:: A ist 100% Gesellschafter der A-GmbH (Nennkapital T€ 25). Geschäftsführer der A-GmbH sind A und B. Weiterhin hat A in 2009 eine Einlage von T€ 110 im Rahmen eines stillen Beteiligungsvertrages in die GmbH geleistet. Der Beteiligungsgeber erhält als stiller Gesellschafter ein festes Beteiligungsentgelt i. H. v. 6% seiner bestehenden Einlage. Sofern die GmbH einen Gewinn erzielt wird eine Gewinnbeteiligung von 2% der jeweiligen Einlage gewährt. Es gibt keine Verlustbeteiligung und keine Beteiligung an stillen Reserven bei Auflösung oder Liquidation der Gesellschaft. Bisher wurde die Beteiligung als stille Beteiligung und die Einkünfte bei A als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Die Beteiligung wurde auch teilweise bereits zurückgezahlt, so sie derzeit mit T€ 55 valutiert. Im Rahmen einer Umstrukturierung der Gesellschaft, wurde festgestellt, dass es Rechtsprechung gibt, die bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer die stille Beteiligung als atypisch stille Gesellschaft sieht. Wir bitten daher um eine Prüfung des Sachverhaltes, ob hier zwingend eine atypisch stille Gesellschaft vorliegt oder ob es auch Rechtsprechung, Literaturmeinungen gibt, die davon ausgehen, dass eine stille Gesellschaft vorliegen kann. Vielen Dank! Soweit Sie weitere Auskünfte zu der Beteiligung benötigen, bitten wir um Rücksprache. Mit freundlichen Grüßen Daniela Lehnert
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