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Realteilung,Betriebsaufspaltung

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hab folgenden Fall: ein neues Mandat hat als GbR (C und F zu je 50% als Gesellschafter) ein Bürogebäude + Wohnungen für 2,5 Millionen € im Jahre 2007 erbaut. Im Untergeschoss befindet sich das komplette Büro, welches die C+F GbR an die die Betreibergesellschaft S-GmbH vermietet wurde. Im Grundbuch sind C und F jeweils als Bruchteilseigentümer eingetragen Die S-GmbH entwickelt Yachten. An der S-GmbH sind wiederum C und F zu 80% beteiligt. Die Nennbeträge 40% von 25 TE Stammkapital haben C und F jeweils in ihrem Privatvermögen gehalten. Im Rahmen einer Vorberatung für C und F habe ich die Gesellschafter auf die Betriebsaufspaltung hingewiesen. Im Rahmen der nun stattgefunden Betriebsprüfung bei der S-GmbH und der C u. F GbR hat der Betriebsprüfer das nun auch so behandelt. Das Bürogebäude ist nun unstreitig als Betriebsvermögen zu behandeln. Der Prüfer will jedoch auch die darüberliegende im 1. und 2. Obergeschoss befindlichen Wohnungen als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln. Frage 1) Wie sehen Sie das? Unser Ziel ist für die Wohnungen einer weitere Nutzung als § 21 EStG-Objekte um dann diese nach § 23 EStG steuerfrei verkaufen zu können. Frage 2) F möchte gerne seinen GbR-Anteil an dem Bürogebäude in Form einer Realteilung (seine Beraterin hatte ihm den Vorschlag erteilt) an C abgeben und eine Abstandszahlung von 2,5 Mio EUR erhalten. Die Anteile an der S-GmbH (40% vom Stammkapital) aber nicht. nach meinem Dafürhalten geht hier keine Realteilung, weil C u. F bereitsBruchteilseigentum besitzen und sich die Anteile an der S-GmbH nicht im Rahmen des Gesamthandsvermögen der GbR befinden, sondern diese Anteile bereits im Eigentum der Gesellschafter befinden und diese im Rahmen der Betriebsaufspaltung Sonderbetriebsvermögen bei der Besitz GbR darstellen. Ferner haben die Gesellschafter kein Bankguthaben von 2,5 Mio EuR auf ihre Geldkonten. Die S-GmbH hat einen Verkehrswert von ca. 1 Mio EUR. Meinen neuen Mandanten C habe ich empfohlen, eine gewerbliche GmbH & Co. KG zu gründen und wir Übertragen das Bruchteilseigentum an dem Bürogebäude und die Anteile an der S-GmbH gem. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG in die GmbH & Co. KG gegen Gesellschaftsrechte und unentgeltlich ein. Dann haben wir nur die Sperrfrist von 3 Jahren zu beachten. Für F sehe ich auch nur diesen Weg und dann könnte er die Immobilie nach der Sperrfrist an C verkaufen und eine § 6b EStG Rücklage bilden, die er dann auf eine andere Immobilie, die er wiederum in eine gewerblichen GmbH & Co. KG gegen überträgt, verkaufen. F hat im Privatvermögen 6 Immobilien (vermietet), die die 10 Jährige Spekulationsfrist überschritten haben. Diese könnte er gegen Gesellschaftsrechte auf dem Kap.-Kto I und einem Darlehenskonto übertragen. Nach Übertragung könnte er dann seine § 6b Rücklage übertragen. Meines Erachtens geht hier eine Realteilung, wie von der Kollegin vorgeschlagen, nicht. Wie ist ihre Einschätzung? Freundliche Grüße A. Schmitz
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