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Aktien,festverzinsliche Wertpapiere,dauernde Wertminderung,§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Unsere Mandantin (Stiftung) hat Wertpapiere im Anlagevermögen. Die fortgeschriebenen AK per 31.12.2022 liegen bei 1.050.360 €, der Kurswert laut Depotauszug zum 31.12.2022 liegt bei 987.415 €. Handelt es sich hier um eine dauerhafte Wertminderung? Wie ist dieser Sachverhalt bilanzsteuerlich zu behandeln?
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