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§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG,Abzinsung

Wir bitten um Stellungnahme zu nachfolgendem Sachverhalt: Wir haben einen Gesellschafter/Geschäftsführer mit 100 % GmbH-Anteilen. Der Gesellschafter hat ein unverzinsliches Darlehen an die Gesellschaft gewährt. Dieses wurde in den früheren Jahren gem. BMF-Schreibens vom 26.05.2005 – IV B 2 – S-2175 – 7/05 mit dem Vervielfältiger 0,503 in der Steuerbilanz abgezinst. Durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz wurde die steuerliche Abzinsung von Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 2. Hs. EStG gestrichen. Darf bzw. muss somit das Darlehen in der Steuerbilanz wieder auf den Nennbetrag aufgezinst werden? Können sich durch die Aufzinsung steuerliche Nachteile ergeben? Gibt es Beschränkungen in der Höhe der Aufzinsung?
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