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Coronahilfen nach dem Infektionsschutzgesetz,§ 3 Nr. 25 EStG,Gewinnverteilung bei einer Personengesellschaft

Sachverhalt: Der Gesellschafter einer GbR hat eine Entschädigung nach dem IFSG (Infektionsschutzgesetz) erhalten. Die Entschädigung berücksichtigt den Verdienstausfall. Laut Bescheid ist diese dem Gesellschafter direkt zugerechnet und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Frage: Da hier der „Verdienstausfall des Gesellschafters“ entschädigt wird, muss bei der Gewinnverteilung der GbR (hier jeweils 1/3 vom Gewinn) dieser Verdienstausfall im Rahmen der GuE beim Gesellschafter gekürzt werden. Sonst macht dies rechtlich keinen Sinn. Ist das so und gibt es in dem Formular vielleicht auch die Möglichkeit, dies direkt einzutragen?
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