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§ 6b EStG,Reinvestitionsfrist

Guten Tag, meine Mandantin (originär gewerbliche GmbH & Co. KG) hat in 2022 ein unbebautes Grundstück erworben und plant darauf eine Fertigungshalle zu errichten. Das bisherige Geschäftsgrundstück soll veräußert werden. Die stillen Reserven sollen über eine §6b-Rücklage auf das neue Objekt übertragen werden. Frage: Aufgrund des Erwerbs des Grundstücks bereits in 2022 wäre ein Verkauf des bisherigen Objekts noch in 2023 erforderlich, um die stillen Reserven auf das neue Grundstück übertragen zu können? Ein Verkauf in 2024 würde dazu führen, dass nur auf im Jahr 2023 angeschaffte Grundstücke übertragen werden kann und würde damit ins Leere laufen. Eine Übertragung auf im vorletzten Jahr angeschaffte Grundstücke ist m. E. nicht möglich (keine Ausweitung analog Verlustrücktrag nach § 10d EStG im Rahmen von Corona-Hilfsmaßnahmen?) Besten Dank für Ihre kundige Antwort Freundliche Grüße Benjamin Zißler
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