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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Abfärbung

Unser Mandant möchte eine Physiotherapiepraxis gründen. Die Voraussetzungen für die Klassifizierung als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Umsatzsteuerfreiheit liegen insoweit vor. Er betreibt alle Tätigkeiten im Rahmen eines Einzelunternehmens. Zusätzlich möchte er die Trainingsgeräte für eine monatliche Gebühr auch Patienten und Nichtpatienten zur Verfügung stellen (eine Art Fitnessstudio). Da hierdurch gewerbliche Einkünfte erzielt werden, liegt die Gefahr der gewerblichen Infektion der gesamten Tätigkeit vor (Umsätze circa 300.000 € zu 30.000 €). Ist es möglich, die gewerbliche Infektion durch strenge Trennung (der Buchführung/zwei EÜR/verschiedene Bankkonten usw.) zu vermeiden? Unserer Ansicht nach ist dies lediglich durch die Gründung einer GbR für das „Fitnessstudio“ möglich. Die umsatzsteuerliche Problematik soll hier nicht betrachtet werden.
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