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Betriebsfeier,Sachpreise Arbeitnehmer,Bewirtungskosten

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Begutachtung folgenden Falls: Eine GmbH führt einen Tag der offenen Tür durch. Hierzu kommen ausschließlich geladene Gäste. Diese setzten sich zusammen aus 1) Arbeitnehmern mit Familienmitgliedern 2) Kunden 3) Geschäftsfreunde Anmerkung: Die GmbH ist nur im B2B Bereich tätig und beliefert wenige Großkunden. Voraussichtlich werden 150 Arbeitnehmer (inkl. Familienmitgliedern) und 80 Kunden und Geschäftsfreunde kommen. Die Kosten pro Person werden 200 € ohne Sachpreise betragen. Als Rahmenprogramm wird folgendes angeboten: 1) Musik bzw. DJ und Redner 2) freie Getränke und Speisen 3) Verlosung Frage 1: Handelt es sich um eine Betriebsveranstaltung oder um eine im ganz überwiegend betrieblichen Interesse durchgeführte Veranstaltung Frage 2: Verlost werden Sachpreise. Wie ist die Versteuerung zu beurteilen hinsichtlich der Empfängergruppe (Arbeitnehmer / Kunden bzw. Geschäftsfreunde). Besteht ein Vorsteuerabzug? Ist hinsichtlich der Gewinner eine Aufzeichnung notwendig (Z.B. wer hat welchen Sachpreis erhalten)? Der Wert (brutto) der Sachpreise beträgt zwischen 5 € und 200 €. Frage 3: Besteht aus den Kosten (Musik, DJ, Rahmenprogramm, Getränke, Speisen) ein Vorsteuerabzug. Frage 4: Wie ist die Aufteilung Arbeitnehmer / Geschäftsfreunde vorzunehmen - Aufteilung anhand von Köpfen? Frage 5: Wie sind die Kosten für Geschäftsfreunde zu behandeln (Bewirtungskosten, Kosten für den Rahmen). Besteht hier Anteiliger Vorsteuerabzug?
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