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§ 16 EStG,Betriebsaufgabe (Dauer,Beendigung),Erbfall und Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG

Mandant (Einzelunternehmer) hat einen Gewerbebetrieb. Zum Betriebsvermögen gehören Maschinen, 3 Fahrzeuge und ein unbebautes Grundstück mit einem Wert von 400.000,00 €. Das Grundstück wird von dem Einzelunternehmen für Zwecke des Betriebes genutzt und ist daher notwendiges Betriebsvermögen. Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Fahrzeugen und Maschinen wird auf 50.000,00 € geschätzt. Der Betrieb soll aktuell weitergeführt, aber zeitnah liquidiert werden. Man geht davon aus, dass die Liquidation mindestens ein halbes Jahr dauert. Die Fahrzeuge und Maschinen werden einzeln aus dem laufenden Geschäftsbetrieb verkauft. Es gibt 6 Erben (Ehefrau 40 %, 6 Kinder jeweils 10 %). Die Ehefrau wird den Betrieb weiterführen bis zur Auflösung. Das bisherige Betriebsgrundstück wird zu 40 % Eigentum der Ehefrau und zu jeweils 10 % der restlichen Erbengemeinschaft. Daher ist das Grundstück eigentlich kein notwendiges Betriebsvermögen mehr. Fragen: Kann das Betriebsgrundstück zum Todestag aus dem Betriebsvermögen entnommen werden? Liegt ein begünstigter Veräußerungsgewinn vor (bisheriger Unternehmer war 66 Jahre alt – die Ehefrau und auch die Kinder würden keine Steuervergünstigung erhalten)? Ich gehe davon aus, dass das Grundstück die einzige wesentliche Betriebsgrundlage ist.
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