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§ 11 EStG,Zuflussprinzip,kurze Zeit

Mandant M gibt seine USt-VA monatlich mit Dauerfristverlängerung ab und hat mit dem Finanzamt das Lastschriftverfahren vereinbart. Die USt-VA für November 2017 wird dem Finanzamt aufgrund Versäumnis am 17.03.2018 eingereicht. Frist wäre der 10.01.2018 gewesen. Das Finanzamt bucht das Geld zum 17.03.2018 vom Konto ab. Frage: In welchen Zeitraum fällt die Betriebsausgabe, 2017 oder 2018?
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