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Photovoltaikanlagen und IAB,Geltung des § 3 Nr. 72 EStG n.F. und des § 3c EStG

Ein Steuerpflichtiger besitzt zwei Freiflächen mit Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von insgesamt 92 kWp. Für die Anschaffung neuer Anlagen wurde ein Investitionsabzugsbetrag gebildet. Der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf zwei Scheunendächern (diese befinden sich unmittelbar am eigenen Wohnhaus) zwei PV-Anlagen mit Leistungen von 10,44 kWp und 14,35 kWp zu errichten. Diese Anlagen werden sowohl den Ertrag einspeisen als auch teilweise privat genutzt werden. Ich frage an, ob für diese beiden Anlagen der Investitionsabzugsbetrag verwendet werden kann.
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