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§ 7g EStG,unterbliebene Hinzurechnung

Unser Mandant hat einen Investitionsabzugsbetrag für einen Lkw im Jahresabschluss 2019 gebildet. Der Lkw wurde im Jahr 2021 angeschafft, der IAB wurde aber im Jahr 2021 nicht dem Lkw zugeordnet. Der Einkommensteuerbescheid 2021 ist rechtskräftig. Kann man den IAB im Jahr 2022 dem Lkw aus dem Jahr 2021 irgendwie zuordnen? Oder was kann man noch machen, damit man den IAB nicht rückgängig machen muss?
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