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§ 34 EStG,Earn-out

Der 100-%-Gesellschafter der X-GmbH & Co. KG („X-KG“) möchte seine gesamten Anteile an der X-KG und an der Komplementär-GmbH veräußern. Da er das 55. Lebensjahr vollendet hat, möchte er den ermäßigten Steuersatz gemäß § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen. Er hat diese Vergünstigung bisher nicht in Anspruch genommen. Die Anteilskaufvertrag sieht Earn-out-Klauseln vor. Zunächst wird als Kaufpreis der volle Veräußerungspreis unter Berücksichtigung der Erfüllung sämtlicher Earn-out-Klauseln vereinbart (Bsp. 1,6 Mio. €). Der Kaufpreis soll in Raten bezahlt werden. Eine erste Kaufpreisrate, die ohne Erfüllung der Earn-out-Klauseln berechnet wurde, ist sofort fällig (Bsp. 1 Mio. €). Die Höhe und die Fälligkeit der weiteren Raten richten sich nach den vereinbarten Earn-out-Klauseln in Abhängigkeit von einem jeweiligen Ziel-EBIT von den drei Folgejahren, der erreicht werden muss (Bsp. bei jeweiliger Erfüllung des EBIT 3 x 200 T€). Bei Nichterreichen verringert sich die Rate. Frage: Kann aufgrund des erfolgsabhängigen Kaufpreises bei Erfüllung der jeweiligen Earn-out-Klausel der volle Kaufpreis (Bsp. 1,6 Mio. €) der ermäßigten Besteuerung unterworfen werden?
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