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atypisch stille Beteiligung,Einzelabschlüsse

Die A-GmbH besitzt fünf Grundstücke, die sie selbst verwaltet. An der GmbH ist eine weitere B-GmbH seit 2010 als atypisch stille Gesellschafterin mit 30 % beteiligt. Im Jahr 2021 wird ein weiteres Grundstück erworben, an dem eine neue C-KG mit 30 % als atypisch stille Gesellschafterin beteiligt wird. Die atypisch stille Beteiligung der B-GmbH an dem sechsten neu erworbenen Grundstück wird vertraglich ausgeschlossen. Frage: Handelt es sich ab dem Jahr 2021 um zwei völlig getrennte Gesellschaften, die mit jeweils einer Bilanz und separaten GuE-Feststellungserklärungen zu erklären sind? Wenn ja, wie ist die Bilanzierung aus der Gesamtbilanz der A-GmbH zu trennen? Gibt es eine Möglichkeit, die atypisch stillen Beteiligungen als eine Mitunternehmerschaft zu sehen?
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