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§ 6b EStG,Betriebsaufspaltung,Übertragung

A ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der B-GmbH. Ende 2021 kauft und bilanziert B eine betrieblich genutzte ETW (Büro) für 139.000 €. Anfang 2022 verkauft A ein selbst genutztes EFH im Privatvermögen für 670.000 €. 52 % des Grundstücks wurden für betriebliche Zwecke (Büro, anteilige Garage sowie Umzäunung des Grundstücks) genutzt. Dieser Anteil wird als Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie Außenanlagen bilanziert. Im Zeitpunkt der Veräußerung betragen die Buchwerte: – Gebäude auf fremdem Grund und Boden 110.000 €, – Außenanlagen: 1 €. Fragen: 1. Wie hoch ist der betriebliche Gewinn aus der Veräußerung des EFH? 2. Unterliegt dieser Gewinn der Gewerbesteuer? 3. Kann dieser Gewinn von den AK der ETW gem. § 6b EStG abgezogen werden? 4. Kann für den restlichen Gewinn eine Rücklage gem. § 6b EStG gebildet werden?
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