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Masternodes,Gewerblich

Es geht um die Anwendung des BMF-Schreibens vom 10.05.2022. Mein Mandant hat bestandskräftige Einkommensteuerbescheide bis zum Jahr 2020. Wir erstellen jetzt die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 und somit kommt das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 zur Anwendung. Mein Mandant erzielte im Jahr 2021 (wie auch schon in den Vorjahren ab dem Jahr 2016) Einkünfte aus dem Betrieb von Masternodes. Bisher wurden diese Einkünfte als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert. Nach dem BMF-Schreiben vom 10.05.2022, das auf alle offenen Fälle anzuwenden ist, sind m.E. die Einkünfte aus dem Betrieb einer Masternode gewerbliche Einkünfte. Diese Einkünfte werden durch den Einsatz einer erheblichen Anzahl von virtuellen Währungen erzielt. Wenn die Einkünfte ab 2021 gewerbliche Einkünfte werden, dann werden die virtuellen Währungen, die für den Betrieb der Masternodes genutzt werden, automatisch Betriebsvermögen. Mit welchem Wert aktiviere ich dann diese virtuellen Währungen im Anlagevermögen zum 01.01.2021? Kann dafür der Verkehrswert zum 01.01.2021 genommen werden, der ins Betriebsvermögen eingelegt wird? Oder werden die Anschaffungskosten (es gab keine) dafür genommen?
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