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Vermietung von GbR an Gesellschafter,Vermietung als Ferienwohnungen,Mieter als GbR,Bruchteilsgemeinschaft,EU

Sachverhalt: Die drei natürlichen Personen A, B und D haben gemeinsam eine GbR. B ist zu 50 % beteiligt, A und D halten jeweils 25 %. Die GbR hat ein Objekt errichtet, das Ferienwohnungen enthält. Das Errichten hat mehrere Jahre gedauert, in denen die GbR Verluste erzielt hat. Diese wurden als Vermietungseinkünfte erklärt und von den Gesellschaftern in ihren Steuererklärungen angesetzt. Nun ist das Objekt fertiggestellt und das Betreiben der Ferienwohnungen möchte B übernehmen. Folgende Fallkonstellationen wären möglich: A) Verpachtung des Objekts von der GbR an B und dessen Ehefrau (GbR) B) Verpachtung des Objekts von der GbR an B und dessen Ehefrau (keine GbR, sondern Bruchteilsgemeinschaft) C) Verpachtung des Objekts von der GbR an B Zu klären wäre dabei auch, inwiefern die Mietverträge steuerlich überhaupt anzuerkennen wären. Frage: Welche steuerlichen Folgen ergeben sich für die jeweiligen Fallkonstellationen für die Gesellschafter A, B und D?
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