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Ausscheiden,Gesellschafter,negatives Kapitalkonto

Gesellschafter A, B und C sind an der OHG im Inland beteiligt. Die Beteiligungsverhältnisse sind A 40%, B 40% und C 20%. Gesellschafter C verlässt zum 31.12. die Gesellschaft. Gesellschafter A und B führen die Gesellschaft fort. Die Kapitalkonten belaufen sich bei Austritt des C auf folgende Negativsalden: Gesellschafter A 500.000,00 EUR Gesellschafter B 400.000,00 EUR Gesellschafter C 100.000,00 EUR Es besteht ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag zum 31.12. von 1.000.000,- EUR Gesellschafter C hat das Gesellschafterkonto nicht ausgeglichen und Teile des Kundenstammes mitgenommen. Inventar und Möbel und Bankguthaben wurden bei Gesellschafter A und B belassen. Fragen: 1. Besteht ein Anspruch gegen Gesellschafter C in Höhe des Verrechnungskontos ? Erfassung als Forderung in der Bilanz der OHG ab 01.01. des Folgejahres 2. Verteilung des Kapitalkontos des C auf A und B ohne Vereinbarung 3. Wie ist das negative Kapitalkonto des C bei Ausscheiden aus der OHG steuerlich zu behandeln. Besteht eine Ausgleichspflicht? Alternative: Wie ist der oben geschilderte Fall bei entsprechend positiven Kapitalkonten zu behandeln?
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