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Erbfall,Betriebsaufgabe,begünstiges Betriebsvermögen

Mein Mandant (62 J.) war alleinstehend und hatte eine leibliche Tochter (28 J.) und verstarb plötzlich am 09.04.2022. Er betrieb ein Einzelunternehmen gem. § 15 EStG (Gravurdienst) in eigenbetrieblich genutzten Räumen seit über 20 Jahren. Diese sind auch zutreffend aktiviert und dem Betriebsvermögen zugeordnet. Daneben wohnte er selbst in einer Eigentumswohnung (> 20 Jahre) und vermietete noch eine Lagerhalle zu fremdbetrieblichen Zwecken gem. § 21 EStG. Hierzu stellen sich nun folgende Fragen bezüglich Betriebsaufgabeerklärung und der abzugebenden Erbschaftsteuer der Tochter. 1. Ist die Betriebsaufgabeerklärung durch die Tochter gegenüber dem Finanzamt des Vaters zu stellen? Geht dies auch auf den 09.04.2022, den Todestag des Vaters? 2. In der letzten Einkommensteuererklärung des Vaters für 2022 ist der Betriebsaufgabegewinn zu ermitteln gem. § 16 EStG? Durch die Aufdeckung der stillen Reserven im Grundstück greift die Vorschrift gem. § 34 EStG? 3. Im Rahmen der abzugebenden Erbschaftsteuererklärung für die Tochter zum Todesstichtag ist für das Betriebsvermögen dann in Abhängigkeit von der Zuordnung der Betriebsaufgabe § 13a ErbStG einschlägig? 4. Weiteres Grundvermögen existiert (s.o.) über 400.000 €. Ist das Ladengeschäft durch die Besteuerung der Betriebsaufgabe und Aufdeckung der stillen Reserven anschließend kein Betriebsvermögen i.S.d. § 13a ErbStG, sondern wie Grundvermögen zu behandeln? Das Gewerbe wird seit dem Todestag nicht fortgeführt und nicht wieder durch die Tochter aufgenommen.
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