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Einbringung Einzelunternehmen mit negativen Kapital,GmbH & Co. KG und Verlustabzug

Eine Mandantin hat ein Einzelunternehmen (bilanzierungspflichtig), in dem sie mehrere Jahre Verluste erzielt hat, sodass ihr Eigenkapital zwischenzeitlich negativ (=Aktivseite) ausgewiesen wird. Nun wird sich an diesem Einzelunternehmen ihr Ehemann beteiligen. Dieser hat in das Einzelunternehmen der Ehefrau in den letzten Jahren Darlehen begeben, die zur Zeit als Verbindlichkeiten ausgewiesen sind und mit Beitritt des Ehegatten als sein Eigenkapital ausgewiesen werden sollen. Das gemeinsame künftige Unternehmens soll in der Rechtsform einer GmbH & Co KG betrieben werden; diese soll durch eine formwechselnde Umwandlung des Einzelunternehmens errichtet werden, derart, dass dem bisherigen Einzelunternehmen eine Haftungs-GmbH (als Komplementär) und der Ehemann beitreten und anschließend der Ehemann und die Ehefrau ihre Haftung begrenzen. Das variable Kapitalkonto der Ehefrau ist zwar momentan negativ (relativ hoch), aber bei der bisherigen Einzelfirma ist aus unserer Sicht die Regelung des § 15a EStG unproblematisch (weil nicht anwendbar). Aber auch nach Umwandlung der Einzelfirma wird das variable Kapital der Ehefrau (dann als Kommanditistin) künftig zu einem unverändert relativ hohen Betrag negativ ausgewiesen werden. Wir fragen uns nun nach den potentiellen steuerlichen Folgen für die Ehefrau, wenn künftig für sie als Kommanditistin § 15a EStG Anwendung findet und sie vielleicht in wenigen Jahren ganz aus der KG ausscheidet bei einem dann immer noch negativen Kapitalkonto. Wäre in diesem Fall (Ausscheiden mit negativem Kapitalkonto ohne Ausgleichszahlung) der negative Saldo nachzuversteuern wie bei einem Kommanditisten, dessen Kapitalkonto durch Verlustzuweisungen negativ geworden ist, obwohl die Ursache ihres negativen Kapitalkontos in Zeiträumen liegt, in denen sie Einzelunternehmerin ohne Haftungsbegrenzung war? Vielen Dank für Ihre Mühen.
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