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Entnahme,verdeckte Einlage,AfA

A hat ein Einzelunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen eine Immobilie gehört. Die Immobilie befindet sich seit Anschaffung in dem Einzelunternehmen (Anschaffungspreis 400.000 €, Buchwert 300.000 € – auf eine Aufteilung Grund und Boden und Gebäude kann im Beispielsfall verzichtet werden). Eine Absetzung im Privatvermögen hat also zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. A besitzt außerdem eine Immobilien-GmbH als Tochter seiner Holding-GmbH. Er möchte die Immobilie an seine Immobilien-GmbH verkaufen (Wert der Immobilie 1.000.000 €). Der Kaufpreis soll 500.000 € betragen. Fragen: 1. Ist es zutreffend, dass der Verkauf der Immobilie in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist, wobei der Ratio vorliegend 50/50 beträgt? 2. Können Sie bestätigen, dass A für den entgeltlichen Teil einen Gewinn von 350.000 € (500.000 € abzgl. 150.000 € Buchwert) zu versteuern hat? 3. Ist es korrekt, dass der unentgeltliche Teil zunächst zu einer Entnahme aus dem Einzelunternehmen führt, für die der Teilwert anzusetzen ist, der bei A zu versteuernde Betrag für den unentgeltlichen Teil somit auch 350.000 € beträgt? 4. Bitte bestätigen Sie Folgendes: Der unentgeltlich erworbene Teil stellt bei der Immobilien-GmbH eine verdeckte Einlage dar. Der Erwerbsvorgang ist wie folgt zu verbuchen: Immobilie 1.000.000 € an Geldkonto 500.000 € Ertrag 500.000 € Der Ertrag von 500.000 € ist außerbilanziell dem zu versteuernden Einkommen abzurechnen. 5. Wie ist die AfA-Bemessungsgrundlage bei der Immobilien-GmbH zu ermitteln? 6. Auf welchen Wert fällt Grunderwerbsteuer an?
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