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Übernahme,Kosten

Ein Mandant betreibt ein Hotel. Dessen Sohn hat nun eine Kochlehre (in einem anderen Betrieb) absolviert. Er arbeitet aktuell für ca. ein Jahr bei einem Kollegen unseres Mandanten als Diätkoch, um Erfahrung zu sammeln. Im Anschluss an diese Tätigkeit will der Sohn die Hotelfachschule besuchen und dann das Hotel des Vaters übernehmen. Die Kosten (Schulgebühren, Unterbringung usw.) würde mein Mandant – im Hinblick auf die geplante Übernahme des Hotels – übernehmen/bezahlen. Für mich stellt sich nun die Frage der Abzugsfähigkeit der Schulgebühren usw. bei meinem Mandanten. Ich kenne solche Themen im Zusammenhang mit Arbeitnehmern, aber der Sohn arbeitet ja bei einem Kollegen? 1. Ist es möglich, die Schulgebühren als Betriebsausgabe im Hotelbetrieb anzusetzen mit der Begründung der späteren Übernahme des Hotels? 2. Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Abzug möglich?
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