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PVA in Anwendungsbereich des § 3 Nr. 72 EStG,Ehepartner-GbR,Installation PVA auf Containern für Flüchtlingswohnheim

Meine Mandantin ist eine Ehegatten-GbR, die eine PV-Anlage auf ihrem Gebäude installieren möchte. Das Gebäude ist ein massiv erstelltes Flüchtlingswohnheim (kein Container). Die Flüchtlinge bewohnen in dem Gebäude einzelne Zimmer und teilen sich Bad und Küche gemeinsam. Die Einkünfte aus dem Gebäude wurden bisher als V+V erklärt, und durch den Betrieb der PV-Anlage könnte es eine gewerbliche Infizierung geben. Frage: Kann die GbR für die PV-Anlage die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72b EStG in Anspruch nehmen? Gilt das Flüchtlingswohnheim dabei als sonstiges Gebäude, das überwiegend Wohnzwecken dient?
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