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§ 6 EStG,Bilanzierung von Mietereinbauten

Mandant mietet sich in eine Gewerbeimmobilie neu ein. Das Gebäude wird umgebaut für ca. 1,5 Mio. €, um die baulichen Änderungen für den Geschäftsbetrieb des Mandanten zu erreichen. Der Vermieter übernimmt die Umbaukosten bzw. führt diese auch durch, und der Mandant beteiligt sich mit einer erhöhten Miete über fünf Jahre an den Umbaukosten. Danach fällt der Mietzuschlag weg, und nur die reguläre Miete für die Räume ist dann fällig. Der Mietzuschlag dürfte u.E. bei unserem Mandanten als laufende Betriebsausgaben anzusehen sein. Wie sähe der Fall aus, wenn der Mandant sich an den Umbaukosten mit einer Einmalzahlung beteiligen würde? Wären das für ihn Mietereinbauten, die entsprechend aktiviert werden müssten, oder könnten diese sogar voll abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen?
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