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Rücklage Ersatzbeschaffung,R 6.6 EStR,Voraussetzungen

Wir haben einen Mdt., welcher ein Haus im Jahr 2020 gekauft und Ende 2022 wieder verkauft hat. Es ist eine GmbH. Ist es möglich, eine Rücklage zu bilden? Im Jahr 2022 hat der Mdt. auch gleich wieder reinvestiert, sprich, im Jahr 2022 ein Objekt aus dem Jahr 2020 verkauft und ein anderes gekauft. Hier könnte man die Rücklage gleich verarbeiten, ist das möglich?
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