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§ 15a EStG,Verlustverrechnung

An der B-KG ist die A-KG als alleinige Kommanditistin beteiligt. Die B-KG hat über Jahre nur hohe Verluste erzielt (gesondert festgestellte verfechtbare Verluste in Höhe Euro 1.000.000 sind festgestellt). Die Verluste wurden immer durch Darlehen der A-KG finanziert (Darlehen Euro 1.000.000). Nunmehr muss die A-KG die „Notbremse“ ziehen. Die B-KG soll beendet werden. Die Darlehen können nicht zurückgezahlt werden. Folge bei der B-KG: Durch die Ausbuchung der Darlehensschuld kommt es zu einem Ertrag in Höhe von Euro 1.000.000. Dagegen können die gesondert festgestellten Verrechnungen Verluste in Höhe von Euro 1.000.000 gerechnet werden, so dass steuerlich ein Ergebnis von +- Euro 0 entsteht. Bei der A-KG wird das Darlehen ergebniswirksam ausgebucht, so dass sich dort ein Verlust in Höhe von Euro 1.000.000 ergibt. Richtig, oder übersehen ich hier etwas?
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