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Anschaffungsnebenkosten,Veräußerungskosten

Zwei Brüder sind je zu 50% an einer gewerblich tätigen OHG beteiligt. Ein Bruder hat zum 31.12.2022 seinen OHG-Anteil gekündigt. Aufgrund der Kündigung hat sich der verbleibende Bruder einen Anwalt nehmen müssen, um die rechtlichen Belange zu klären. Die Frage ist nun, ob die Anwaltskosten bei dem verbleibenden Bruder in 2022 Sonderbetriebsausgaben oder Anschaffungskosten für die 50% der OHG-Anteile des Bruders sind. Der Bruder, der gekündigt hat, hat eine Abfindung erhalten. Mindern die Anwaltskosten bei dem Gesellschafter, der gekündigt und eine Abfindung erhalten hat, dessen Veräußerungsgewinn oder stellen diese Kosten Sonderbetriebsausgaben bei ihm dar?
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