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Verkauf,Earn-out

Einer unserer Mandanten hat im Jahr 2019 seinen Betrieb veräußert. Der Verkaufspreis setzt sich zusammen aus einem Festverkaufspreis und einer variablen, erfolgsabhängigen Vergütung (Earn-Out-Raten). An unseren Mandanten wurde in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine Earn-Out-Rate ausgezahlt. Müssen diese ausgezahlten Earn-Out-Raten im Jahr des Zuflusses oder rückwirkend im Jahr 2019 versteuert werden?
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