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Auflösung einer GbR,Veräußerungsgewinn

Die Eltern unserer Mandantschaft haben zum 01.01.2016 den als GbR geführten, verpachteten Gartenbaubetrieb durch Übertragung der GbR-Anteile zu je 1/3 mitsamt dem hälftig im Sonder-BV geführten Grundstück (hälftiges Bruchteilseigentum) mit Gewächshausanlagen und dem im Privatvermögen befindlichen privaten Wohnhaus (durch die Privatgutlösung entstanden) auf demselben Grundstück zu gleichen Teilen als Bruchteilseigentum an die drei Töchter übertragen. Bereits in diesem notariellem Übertragungsvertrag ist eine von allen Teilen unterzeichnete Vereinbarung enthalten, dass bei einer zu erwartenden Auflösung der GbR die Auseinandersetzung so zu erfolgen hat, dass zwei Töchter jeweils den Großteil der betrieblichen Gewächshausflächen (bei denen es sich um hochwertiges Bauland handelt), die dritte Tochter das private Wohnhaus mit den privaten Flächen und einem vergleichbar geringen Teil der betrieblichen Flächen erhalten soll. Nunmehr wird die Auflösung der GbR durch den Verkauf des Baulandes und Behalt des Wohnhauses durch die 3. Tochter planmäßig betrieben. Hier stellt sich die Frage, wer welchen Anteil aus dem gesamten Betriebsaufgabegewinn zu versteuern hat: a) jeder 1/3 des Gewinns, b) jeder den Gewinn, der aus der Veräußerung der ihm zugewiesenen Grundstücksfläche entsteht.
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