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gewerbliche Prägung,Kommanditist,Geschäftsführungsbefugnis

Im Hinblick auf die nachfolgend erläuterte Problemstruktur bitte ich um Stellungnahme im Rahmen eines Kurzgutachtens. 1. Sachverhalt: Der Gesellschafter A beabsichtigt, als Alleingesellschafter eine im steuerlichen Sinne­ vermögensverwaltende GmbH & Co. KG zu gründen. Bei dem Gegenstand des Unternehmens soll es sich um die Verwaltung (Vermietung und Verpachtung) von Immobilien handeln. Aufgrund der Fiktion im § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG ist erforderlich, dass bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG mindestens ein Kommanditist zur Geschäftsführung befugt ist. Als Alleingesellschafter wäre A danach sowohl über seine organschaftliche Tätigkeit bei der Geschäftsführungs-/Verwaltungs GmbH als auch über seine Kommanditistenstellung zur Geschäftsführung bei der KG berufen bzw. verpflichtet. Unstrittig ist in diesem Zusammenhang, dass die Vertretung der KG – den handelsrechtlichen Grundlagen entsprechend – durch die GmbH erfolgen muss. 2. Rechtsfrage: Es stellt sich daher die Frage, ob die Finanzverwaltung aufgrund der „doppelten“ Geschäftsführungsbefugnis des Alleingesellschafters die Einstufung der KG als vermögensverwaltend versagen könnte.
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