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Förderung,Bilanzierung

Mandant bekommt im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 u.a. für „bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen“ eine Förderung von 100 %. Kann er die normalerweise zu aktivierenden Gegenstände mit 0 € ansetzen oder muss die gesamte Ü-Hilfe als Ertrag berücksichtigt und müssen die Gegenstände abgeschrieben werden?
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