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Betriebsaufspaltung,Begründung,Vermietung

Sachverhalt: Unternehmer A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH. V ist Eigentümer eines bebauten Grundstücks, an dem A interessiert ist. A und V sind fremde Dritte. A schließt im Jahr 2023 mit V einen Vertrag über die Überlassung des Grundstücks einschließlich des aufstehenden Gebäudes für einen Zeitraum von sieben Jahren. Die „Miete“ ist dabei deutlich höher als marktüblich. Dafür geht das Grundstück einschl. Gebäude nach Ablauf der sieben Jahre lt. Vertrag automatisch in das Eigentum des A über unter der Voraussetzung, dass alle Mietzahlungen erfolgt sind. A überlässt das Grundstück bereits ab 2023 entgeltlich an die A-GmbH zu fremdüblichen Bedingungen. Das Grundstück ist wesentliche Betriebsgrundlage. Frage: Wird eine Betriebsaufspaltung begründet bzw. wird das Grundstück bei A Betriebsvermögen? Wenn ja, ab wann?
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