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Reisegewerbe,Markthändler,Verpflegungsmehraufwand

Meine Mandantin ist Schaustellerin und betreibt somit ein Reisegewerbe. Sie ist das ganze Jahr unterwegs und verkauft auf verschiedenen Schützenfesten, Weihnachtsmärkten und Jahrmärkten ihre Produkte. Zwar hat sie logischerweise einen Betriebssitz, nichtsdestotrotz übt sie ihre Tätigkeit immer an anderen Standorten aus. Es stellt sich hier die Frage, ob sie einen Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand etc. hat, obwohl sie ein Reisegewerbe betreibt.
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