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nachträgliche Einkünfte,VVW-Rente

Herr B. war bis zum 31.12.2020 als selbstständiger Handelsvertreter in seiner Allianz-Agentur (Versicherungsvermittlung) tätig und hat hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Mit Beendigung seiner Tätigkeit hatte Herr B. einen Ausgleichsanspruch gem. § 89 b HGB gegenüber der Allianz. Herr B. hatte mit Beendigung seiner Tätigkeit als Versicherungsvertreter zwei Möglichkeiten: • entweder seinen Ausgleichsanspruch als einmalige Kapitalzahlung oder • alternativ eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung in Form laufenden Rentenzahlungen aus dem Vertreterversorgungswerk (VVW) zu erhalten. Diese VVW-Versorgung hatte Herr B. allerdings nur erhalten, wenn gleichzeitig der Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB nicht geltend gemacht wurde. Im Falle der Geltendmachung des Ausgleichsanspruch wäre die VVW-Versorgung entfallen (auflösende Bedingung). Herr B. hatte sich für die VVW-Versorgung entschieden und deshalb auf den Ausgleichsanspruch gem. 89 b HGB verzichtet. Seit 1. Januar 2021 erhält Herr B. deshalb monatliche Rentenzahlungen aus der Allianz Vertreterversorgung. Mitteilungen an das Finanzamt über Bezüge aus dem Vertreterversorgungswerk sind nicht ersichtlich (E-Belege / Abruf Bescheinigungen Finanzamt). Wie sind diese monatlichen Einkünfte aus der Allianz Vertreterversorgung (monatliche Zahlungen) steuerlich einzuordnen / welche Einkunftsart wird erzielt? Sofern es sich dabei um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt: sind diese Einkünfte auch gewerbesteuerpflichtig?
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