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Rückzahlung Corona Hilfen,Teilwertabschreibung Überpreis

De Frage geht um das Abschreibungsvolumen und um eine Rückstellung für Rückzahlung Coronahilfen. Mandantin hat 2021 Luftfilter gekauft und bezahlt und dafür Coronahilfen beantragt und genehmigt bekommen sowie ausgezahlt bekommen. Nun wurde festgestellt, dass diese Luftfilter überteuert gekauft wurden und nur 10% des eigentlichen Wertes wert sind. Die Coronahilfen müssen auf Grund dieser Tatsache sehr wahrscheinlich zurückgezahlt werden. 1. Darf eine Rückstellung für die zu erwartende Rückzahlung der Coronahilfen erfolgen? 2. Muss das AfA-Volumen reduziert werden auf 10% oder darf es erhöht abgeschrieben werden, obwohl der Wert nicht vorhanden ist (Teilwertabschreibung kommt bei Überpreis nicht in betracht).
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