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Begründung einer Betriebsaufspaltung,Personelle Verflechtung

Unsere Mandanten A und B haben Anteile an einer im Grundbuch eingetragenen GbR mit einem fremden Dritten C erworben. Die GbR bestand aus Gesellschafter D mit 94 % Anteilen, Gesellschafter E mit 6 % Anteilen, in deren Besitz sich Grundvermögen (Gebäude und Freifläche) befindet. Gesellschafter D verkaufte von seinen 94 % Anteilen an: Gesellschafter E 19,3 %, A 24,9 %, B 24,9 %, C 24,9%. Nach dem Erwerb der Anteile möchten A und B, die gemeinsam eine GmbH zu 50 % Anteilen besitzen, das Gebäude an die GmbH vermieten, wobei der C auch an seine Firma einen Teil am Gebäude vermietet. Frage: Wird auf irgendeine Weise eine Betriebsaufspaltung begründet?
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