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§ 15 EStG,Mittelbare Nutzungsüberlassung bei der sachlichen Verflechtung,Betriebsaufspaltung

GmbH will Grundstück mit Parkplätzen vom geschäftsführenden Gesellschafter anmieten. Zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung soll das Grundstück mit den Parkplätzen an den Bruder vermietet werden, welcher die Parkplätze wiederum an die GmbH vermietet. Der Bruder vermietet als Eigentümer bereits das Gebäude an die GmbH und ist baurechtlich für die Zurverfügungstellung von Parkplätzen verpflichtet. Frage: Schirmt die Zwischenschaltung einer natürlichen Person als Mieter und dann als Vermieter von der personellen Verflechtung ab, so dass keine Betriebsaufspaltung entsteht?
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