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Notwendiges Betriebsvermögen,Wohnungen,Restaurant

Unsere Mandanten, Eheleute T.W. (Ehemann) und A.W. (Ehefrau), haben ein Wohn- und Geschäftshaus erworben. Dieses wurde anschließend in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt. Auf T.W. entfällt der nicht gewerbliche Teil des Gebäudes, in dem Wohnungen an Mitarbeiter seines gewerblichen Betriebes überlassen bzw. vermietet werden sollen. T.W. betreibt ein Restaurant im Erdgeschoass (Teileigentum Ehefrau). Unsere Frage: Werden diese Wohnungen zum notwendigen Betriebsvermögen bei T.W. (Ehemann)? 
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