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§ 15 EStG,GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen einer Einzelfirma,Prüfung Betriebsaufspaltung

A, wohnhaft in Deutschland, führt ein Einzelunternehmen. B, wohnhaft in Österreich, führt dort ebenfalls ein Einzelunternehmen. A und B sind zu je 50% an der deutschen AB-GmbH beteiligt. Die AB-GmbH ist auf dem gleichen Gebiet tätig wie die beiden Einzelunternehmen. Die Honorarnoten seitens der Einzelunternehmen an die AB-GmbH betragen ca. 10% des Umsatzes. Die restlichen Umsätze werden mit Dritten erzielt. Frage: Stellen die Anteile an der AB-GmbH bei den Einzelunternehmen von A und B jeweils notwendiges Betriebsvermögen dar?
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