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Ablage von Ausgangsrechnungen,§ 147 Abs. 6 AO,GoBD

Ein Mandant erstellt Ausgangsrechnungen über das Portal "Stripe". Aus diesem Portal kann man verschiedenste Auswertungen herunterladen und in Datev einspielen. Allerdings gibt es nicht die Möglichkeit alle Rechnungen gesammelt als Pdf- Datei herunterzuladen um sie bei Datev zu verbuchen. Reicht es aus, wenn die Auswertungen verbucht werden und die Rechnungen nur im Stripe- Portal eingesehen werden können?
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