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§ 3 Nr. 40 S. 1c EStG,§ 17 Abs.1 EStG,GmbH,Anteilserwerb

Vor vier Jahren wurde eine GbR gegründet, die sich mit dem Handel von afrikanischen Früchten beschäftigte. Diese GbR machte durchgehend Verluste, die mit privaten Darlehen aufgefangen werden konnten. Da sich diese GbR den ethischen Werten von Nachhaltigkeit, Fair Trade etc. verschrieben hatte, erwarb sie sich einen guten Namen und erreichte dadurch gute Geschäftsbeziehungen. Nunmehr wurde eine GmbH per 01.01.2023 gegründet mit einer Stammkapitaleinlage in Höhe von 25.000 €. Die GbR verkaufte ihren Warenbestand und ihren Firmennamen an die GmbH. Investoren traten aus. Man schätzte gemeinsam mit ihnen einen gemeinsamen zukünftigen Wert der GmbH in Höhe von 1.000.000 € ein. Die Investoren wollen nunmehr 10 Prozent der Anteile zu einem Preis von 100.000 € kaufen. Dieser Verkauf würde bei den Gesellschaftern zu einem Gewinn führen, der mit dem Teileinkünfteverfahren versteuert werden müsste. Andere Möglichkeit: Die Investoren kaufen die 10%igen Anteile zum Nennwert ein. Der Rest des Geldes würde als Einlage der GmbH zufließen. Hier sehe ich die Gefahr einer mittelbaren Schenkung der Investoren an die GmbH-Gesellschafter, da die GmbH durch die Einlage insgesamt an Wert gewinnt. Noch eine andere Möglichkeit wäre: klassisch, die Investoren kaufen die GmbH-Anteile zum Nennwert und gewähren der GmbH ein Darlehen über den Restbetrag. Wie schätzen Sie die angegebenen Möglichkeiten steuerlich ein? Ich bitte höflich um Ihre sachkundige Meinung.
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