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Betriebsvermögen,Verkaufserlös,Anlagevermögen

Einzelunternehmer (Überschussrechner) fährt eine Limousine und zwei Sportwagen a und b. Die Limousine ist im Betriebsvermögen und wird versteuert mit 1 % vom Bruttolistenpreis. Der Sportwagen a ist im Betriebsvermögen. Es wird ein Fahrtenbuch geschrieben mit einer betrieblichen Nutzung von 95 %. Der Sportwagen b ist privat. Für diesen wird auch Fahrtenbuch geschrieben mit betrieblichen Kilometern mit 45 %, also 55 % privat. Dieser Wagen wurde als Gebrauchtwagen im Alter von drei Jahren erworben. Nunmehr soll der betriebliche Kostenanteil auf der Basis des Fahrtenbuchs mit 45 % gerechnet werden. Bei dem Ansatz der AfA bezogen auf sechs Jahre wäre die Hälfte schon vorbei. Handhabung für dieses Fahrzeug: a) Das Fahrzeug wird nach drei Jahren wahrscheinlich verkauft. Im betrieblichen Kostenansatz ist es mit 45 % angesetzt, aber nicht als Betriebsvermögen gewillkürt. Die AfA wäre der Hauptkostenanteil, da ja auf drei Jahre angesetzt. Ist der Verkaufspreis, der sich wahrscheinlich auf der Höhe des Anschaffungspreises bewegen wird, nach drei Jahren steuerlich erfolgsneutral?
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